Überspringen zum Inhalt

Zuwendungsliste zu § 7 Abs. 1 Nr. 12 LTranspG JM 2023

Zuwendungen an die öffentliche Hand ab einem Betrag von 1.000,00 Euro netto (§ 7 Abs. 1. Nr. 12 LTranspG)

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
  • Gesetze & Justiz
Informationstatbestand Zuwendungen an die öffentliche Hand
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Justiz
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Justiz
Gremium
Sitzung -
Datum 2024-02-28
Sitzungsleiter
Protokolldatum
Ansprechpartner