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Der öffentliche Bereich als Arbeitgeber

Die öffentliche Hand erfüllt ihre staatlichen und kommunalen Aufgaben mit eigenen Beschäftigten. Dabei handelt es sich um klassische Behörden wie beispielsweise Ministerien, Ämter und Gemeindeverwaltungen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass für sie öffentliche Haushaltspläne vorliegen, die (parlamentarisch) beschlossen wurden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationstatbestand Amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Dokumentendatum 2023-06-15